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5 Alternativen zur Gehaltserhöhung, die du deinem Chef vorschlagen kannst

5 Alternativen zur Gehaltserhöhung, die du deinem Chef vorschlagen kannst

 

Nettoentgeltoptimierungen sorgen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den gewünschten Effekt

 

Eine sogenannte Nettoentgeltoptimierung (NEO) hat zum Ziel, dass der Arbeitnehmer ein höheres Entgelt zur Verfügung hat und zusätzlich noch weitere Leistungen von seinem Arbeitgeber bekommt, welche dieser steuer- und sozialversicherungsfrei übergeben kann. Im Sinne der aktuellsten Regelungen des § 8 Einkommensteuergesetz müssen diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Bevor die ersten Leistungen bezogen werden, kann der Arbeitsvertrag allerdings auch von beiden Seiten so abgeändert werden, dass der gewünschte Zuschuss zu einer Reduzierung des Bruttoarbeitslohns führt. Der Vorteil für den Arbeitnehmer in diesem Falle ist, dass ein geringeres Jahresbrutto zu einem geringeren Steuersatz führen kann.

 

Welche Möglichkeiten der Entgeltoptimierung sind per Gesetz möglich?

 

Grundsätzlich sind steuerfreie Leistungen im § 3 EStG zu finden. Bestimmte Regelungen, wie die Besteuerung von Sachbezügen, sind jedoch im § 8 EStG zu finden.
Eine der beliebtesten Möglichkeiten der Entgeltoptimierung ist der steuerfreie Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber, § 3 Nr. 33 EStG. Die Kosten der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern ist in unbegrenzter Höhe bezuschussbar. Lediglich die Originalrechnung des Kindergartens oder der Tagesstätte muss dem Arbeitgeber überreicht werden. Dieser kann den gezahlten Betrag in derselben Höhe an seinen Arbeitnehmer zurück überweisen.
Um den öffentlichen Nahverkehr zu stärken und um das Klima schützen zu können, wurde im § 3 Nr. 15 EStG die Möglichkeit geschaffen, dass der Arbeitgeber die vollen Kosten für ein Monatsticket im Verkehrsverbund steuerfrei tragen kann. Die einzige Bedingung sind Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeitsstätte. Wohnt der Arbeitnehmer am äußeren Rand des Tarifverbunds, spart er so bis zu 100 EUR im Monat.

Ist der Arbeitgeber eine AG oder eine GmbH besteht die Möglichkeit seinen Arbeitnehmern eine verbilligte Beteiligung am Unternehmen zu gewähren. Dies kann nach § 3 Nr. 39 EStG geschehen und hat zum einen den Effekt, dass Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden und motivierter bezüglich des Erfolgs der Firma sind und zum anderen kann der Mitarbeiter im Rahmen von Dividendenzahlungen zukünftig nochmals mehr verdienen. Die Differenz zwischen dem Wert der Beteiligung an der Börse und dem Wert, welcher vom Arbeitnehmer gezahlt wird darf 1.440 EUR pro Jahr nicht übersteigen.

In der heutigen Zeit gibt es immer mehr Elektroautos und um diese zu subventionieren, hat der Gesetzgeber mit dem § 3 Nr. 46 EStG die Möglichkeit geschaffen, dass der Arbeitnehmer sein Elektroauto kostenfrei auf dem Gelände des Arbeitgebers laden darf. Somit hat auch in diesem Falle der Arbeitnehmer am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung.
Die am meisten genutzte und einfachste Möglichkeit, einem Mitarbeiter einen finanziellen Zuschuss ohne Gehaltserhöhung zukommen zu lassen, ist die Möglichkeit des Sachbezugs nach § 8 EStG. In diesem Falle bleiben Sachbezüge in Höhe von 44 EUR pro Monat steuerfrei. Diese Sachbezüge können beispielsweise in Form von Tankgutscheinen ausgegeben werden. Der Arbeitgeber muss lediglich darauf achten, dass er im Vorfeld den Gutschein kauft und weitergibt. Diese Sachbezüge können auch durch ein Gutscheinsystem erfolgen. Bei diesen bekommt der Arbeitnehmer eine Art Kreditkarte, die monatlich mit 44 EUR aufgeladen wird und bei diversen Teilnehmern des Programms (Tankstelle, Drogerie, Elektromarkt) eingelöst werden können.

Durch Nettoentgeltoptimierungen hat der Arbeitnehmer am Ende des Monats nicht mehr Geld verdient als vorher. Jedoch hat dieser dadurch viel mehr Leistungen bekommen, welche er nicht selbst zahlen musste. Für den Arbeitgeber hat es den Effekt, dass alle steuerfreien Leistungen zu Betriebsausgaben führen, welche die Steuerlast der Firma senken. Somit profitieren am Ende beide Seiten von diesen Maßnahmen.

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